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Wir veröffentlichen auf dieser Seite interessante Informationen zu verschiedenen Themen.


Der Weg zur eigenen Sportwaffe
Zu Beginn meines Hobby’s habe ich mir das Gewehr oder die Pistole meines Vereins ausgeliehen, um zu üben und zu trainieren. So habe ich die ersten Schritte in meinem Hobby gemacht. Aber jedes Mal, wenn ich üben wollte, nutzte „meine Waffe“ gerade ein anderer oder ich musste sie mühsam wieder auf mich einstellen. Das nervt mit der Zeit, es muss eine eigene Waffe her. Aber was muss ich dafür tun?
Nirgends war dieses Thema genauer beschrieben. Jeder sagte etwas anderes.
Keiner konnte mir genau Auskunft geben, welche Schritte vor einem liegen und wie lange es dauert.
Nun, hier habe ich meinen Weg für Euch alle notiert.


Anforderung des Stammdatenblatt
Ein Auszug aus dem Nationalen Waffenregisiter (NWR). Dort sind die Erlaubnis-Nummern aufgelistet, die man seit einiger Zeit benötigt, um beispielsweise eine Waffe zur Reparatur geben zu können.


Waffenrechtänderung 2020:
Bedürfnis zum Erwerb und zum Besitz geändert

Mit dem 3. Waffenrechtänderungsgesetz (WaffRÄndG) im Frühjahr 2020 hat man mit Wirkung zum 01. September 2020 das Bedürfnisverfahren geändert. Beim Bedürfnis zum Erwerb einer Waffen blieb alles gleich (12/18 Monate Schießen etc.). Davon getrennt wurde das Bedürfnis zum Besitz derjenigen Waffen, die in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind. Hier hat es eine wesentliche Änderung gegeben. Sehen Sie selbst.

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