Standaufsicht

Informationen rund um die
„Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson“
(Standaufsicht)


Allgemeines

Qualifizierungskurs zur „Verantwortlichen Aufsichtsperson“
§ 27 WaffG, §§ 10, 11 AWaffV

Alleine ohne Aufsicht trainieren können!!

Dieser Kurs hat eine Dauer von ca. 3 Stunden und findet in der Regel entweder unter der Woche von 18 bis 21 Uhr oder an einem Samstag (vor- oder nachmittags) statt.

Bereits feststehende Kurse sind unter „TERMINE“ aufgeführt.

Feste Termine oder immer gleiche Orte wie beim Sachkunde-Kurs gibt es hierbei nicht. Die Kure finden statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer über das Anmeldeformular (nur bei geplantem Kurs sichtbar) dazu angemeldet oder ihr Interesse an einem Kurs bekundet haben. Dabei sollten 20 – 25 Teilnehmer nicht überschritten werden. Die Kursgebühr beträgt 20 € je Teilnehmer und ist beim Kurs zu bezahlen. Am Ende des Kurses wird eine Teilnahme-Bescheinigung ausgehändigt, eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

Also, melden Sie sich zum Standaufsichts-Kurs an. Der Besuch dieses Kurses hat für Schützen den wesentlichen Vorteil, auf einem Stand alleine ohne anwesende Aufsicht trainieren zu dürfen.

Warum Standaufsicht?

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Standaufsicht-Bestellurkunde.png

Dieser Kurs berechtigt den Teilnehmer nach Bestellung durch seinen Verein, als Standaufsicht im Verein tätig zu werden. Zudem darf der Inhaber der Teilnahmebescheinigung alleine, ohne dass eine Aufsicht anwesend ist, auf dem Stand trainieren. Einschränkung: Ohne die o.g. Sachkunde gem. § 7 WaffG jedoch nur auf Ständen mit erlaubnisfreien Waffen.

Grundsatz: Kein Schießbetrieb ohne Aufsicht!!!
Der Standbetreiber (meist der 1. Vorsitzende des Vereins) ist dafür verantwortlich, dass diese gesetzliche Anforderung eingehalten wird.
Ein Verstoß dagegen kann zur Unzuverlässigkeit des Schützen führen und gefährdet dadurch den Bestand seiner waffenrechtlichen Erlaubnis.

Wie kann ich Aufsicht werden?
Erste Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Zweite Voraussetzung: Ein Schütze muss zunächst diesen Kurs besuchen. Darüber erhält er eine Teilnahmebescheinigung.
Dritte Voraussetzung: Er muss in seinem Verein als Aufsicht bestellt werden. Erst dann darf er als Aufsicht tätig werden.

BSSB-Mitglieder
Wir als Lehrgangsträger tragen bei BSSB-Mitgliedern den Kurs im verbandseigenen Mitgliederverwaltungssystem (ZMI) ein, wodurch der Verein des Mitglieds sofort auf die Kursdaten zugreifen und die Bestell-Urkunde aus ZMI direkt ausdrucken kann. Hierfür benötigen wir die BSSB-Schützenpassnummer.

Andere Verbände außerhalb des BSSB
Bei Teilnehmern anderer DSB-Landesverbände (zB.: WSV) im Deutschen Schützenbund (DSB) muss der Teilnehmer diese Meldung an den Verein selbst durchführen.
Bei Teilnehmern, die nicht Mitglied in einem im Deutschen Schützenbund (DSB) organisierten Verein sind, muss von diesen eigenverantwortlich bei dessen Verband geklärt werden, ob unsere Teilnahmebescheinigung vom Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) anerkannt wird.

Nach dem Kurs, was dann?
Der Schütze informiert seinen Verein über die Teilnahme an diesem Kurs, worauf der 1. Vorsitzende ihn zur „verantwortlichen Aufsichtsperson“ bestellen kann. Über diese Bestellung bekommt der Schütze eine Bestell-Urkunde ausgehändigt, die bei jeder Aufsichtsführung mitgeführt und berechtigten Personen ausgehändigt werden muss.

Aufsicht ist nicht Aufsicht! Es gibt Unterschiede
Mit der vom Verein ausgestellten Bestellung ist man nur berechtigt, an Ständen mit erlaubnisfreien Waffen die Aufsicht beim Schützen zu führen.
Um auch an Ständen, an denen mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wird, die Aufsicht übernehmen zu dürfen, muss zusätzlich zu dieser Bestell-Urkunde eine Bescheinigung über die bestandene Teilnahme an einem Waffensachkundekurs gem. § 7 WaffG vorgelegt werden.

Schulungsmaterial

3d Männchen Präsentation - kostenlose weiße 3D Männchen Bilder


Dieser Kurs ist ein rein theoretischer Kurs ohne praktisches Unterrichtsfeld.

Angemeldete Teilnehmer können sich hier die Unterrichtsunterlagen herunterladen bzw. erhalten kurz vor dem Kurs per Email die Unterlagen, die für die spätere Aufgabe hilfreich sein können.

Die Teilnehmer werden anhand einer, nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben erstellten, PowerPoint-Präsentation durch das Thema geführt. Vertieft werden die Themen anhand praktischer Beispiele.

Sofern es möglich ist, können im Einzelfall praktische Vorführungen eingebunden sein.

Schulungsunterlagen

Diese Schulungsunterlagen können Sie herunterladen, sind aber für den Kurs nicht zwingend notwendig.


Diese Unterlagen stellen die Aufgaben einer Aufsicht im Allgemeinen dar und beinhalten einen Auszug aus der Sportordnung, Merkblätter zur Sicherheit, Regelauflagen, Pflichten der Benutzer und vieles mehr. Sie sollen als Arbeitshilfe und Nachschlagewerk bei der Aufsichtsführung dienen.


Hier können Sie die Schulungs-Präsentation einsehen, die im Unterricht als PowerPoint-Präsentation genutzt wird.

© Copyright 2022 – Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte in diesen Unterlagen, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Heinrich Förg. Bitte fragen Sie mich, falls Sie die Inhalte dieser Unterlagen verwenden möchten.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG).

Ein Kurs bei Euch im Vereinsheim?
Kein Problem

In Ihrem Verein sind mehrere Mitglieder für die Übernahme einer Aufsicht bereit oder Ihre Mitglieder brauchen eine Auffrischung über die Aufgaben und die rechtlichen Vorgaben.
Dann melden Sie sich über unser Kontakt-Formular bei uns. Wir finden einen Weg, den Kurs in Ihrem Vereinsheim oder einem geeigneten nahen Ort durchzuführen. Wir kommen gerne zu Ihnen.

Sprechen Sie uns an!

Cookie Consent mit Real Cookie Banner