Wir bieten folgende Kurse / Vorträge im Waffenrecht an:
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
Die Erlangung der Sachkunde gem. § 7 WaffG ist eine der notwendigen Voraussetzungen dafür, dass man eigene Waffen besitzen darf.
Mit erfolgreichem Bestehen dieses Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung ausgehändigt, mit der Sie gegenüber der Behörde diese zwingend erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Der Kurs ist staatlich anerkannt durch das Landratsamt Neu-Ulm vom 11.04.2018, Az.: 45-1351. Die Bescheinigung ist bundesweit gültig.
Des Weiteren hat uns der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) als Prüfungsausschuss für die Durchführung und zur Abnahme der Sachkunde-Prüfung bestellt.
Kurzvorträge im Waffenrecht
Möchten Sie einen Referenten, der ein oder verschiedene Themen aus dem Waffenrecht o.ä. aufgreift und darüber die Vereinsmitglieder oder Mitarbeiter informiert?
Informieren Sie sich hier –> Vorträge
Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson (§§ 10, 11 AWaffV)
Das Waffengesetz verlangt, dass immer, wenn an einem Stand geschossen wird, ein Anwesender die Aufsicht führen muss. Das heißt, dass niemand alleine auf einem Stand schießen darf, auch im Training nicht.
Aufsicht darf aber nur derjenige führen, der den Kurs “Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson” erfolgreich abgeschlossen hat und vom Verein als Aufsicht bestellt ist.
Die Aufsichtsperson selbst darf während der Aufsicht nicht schießen.
Als “verantwortliche Aufsichtsperson” sind Sie berechtigt, bei anderen Schützen die Aufsicht zu führen. Grundsätzlich nur an Ständen mit erlaubnisfreien Waffen, mit dem Nachweis der Sachkunde gem. § 7 WaffG auch auf Ständen mit erlaubnispflichtigen Waffen.
Ein Schütze, der die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson durchlaufen hat, darf ALLEINE schießen, ohne dass eine Aufsicht anwesend sein muss.