Waffenrechtänderung 2020: Bedürfnis zum Erwerb und zum Besitz geändert
Wesentliche Änderung für Sportschützen!!! Mit dem 3. Waffenrechtänderungsgesetz (WaffRÄndG) im Frühjahr 2020 hat man mit Wirkung zum 01. September 2020 das Bedürfnisverfahren geändert. Beim Bedürfnis zum Erwerb einer Waffen blieb alles gleich (12/18 Monate Schießen etc.). Davon getrennt wurde das Bedürfnis zum Besitz derjenigen Waffen, die in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind. Hier hat es eine wesentliche Änderung gegeben. Sehen Sie selbst.
Nachfolgend drei Folien aus meinem Sachkunde-Kurs, die diese Änderung zusammenfassend deutlich machen.
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