Sachkunde – Ausschreibung

Ausschreibung der Kurse
zur Sachkunde


Termine

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise unten.

Zeit:                         
Fr., 24. – So., 26. Oktober 2025

Freitag von 18-22 Uhr
Samstag und Sonntag von 09-17 Uhr

Ort:
Vereinehaus „Alte Schule“
Waidmannstraße 27
89233 Neu-Ulm / Burlafingen

Keine Anmeldung mehr möglich, der Kurs ist ausgebucht.

siehe auch Anfahrtsplan

Zeit:                         
Fr., 21. – So., 23. November 2025

Freitag von 18-22 Uhr
Samstag und Sonntag von 09-17 Uhr

Ort:
Vereinehaus „Alte Schule“
Waidmannstraße 27
89233 Neu-Ulm / Burlafingen

Kurskosten: 120,00 €

Anmeldeschluß: 06. November 2025


oder QR-Code >>>>>>>>>>

siehe auch Anfahrtsplan

Zeit:                         
Fr., 20. – So., 22. Februar 202
6
Freitag von 18-22 Uhr
Samstag und Sonntag von 09-17 Uhr

Ort:
Schützenverein Burlafingen
Thalfinger Straße 135
89233 Neu-Ulm / Burlafingen

Kurskosten: 150,00 €

Anmeldeschluß: 05. Februar 2026


oder QR-Code >>>>>>>>>>

siehe auch Anfahrtsplan

Detaillierte Kursbeschreibung siehe –> Sachkunde

Allgemeines für alle Kurse:
Durchführung vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen des jeweils zuständigen Landkreises.
Lehrgangsträger und Ausbilder: Heinrich Förg (zur Person)

Kurskosten: siehe Kurstermin oben
Beinhaltet sämtliche Miet-/Leihgebühren, Aufwand und Kosten für Waffen, Räume, Schießstand, Munition, Bereitstellung von Unterlagen zum Download, Kursverwaltung.
Nicht enthalten sind Fahrtkosten, Getränke, Verpflegung etc.

Teilnehmer:
Mindestens 10, maximal 20 Personen, Berücksichtigung nach Zahlungseingang.
Ein Kurs findet nur bei mindestens 10 Teilnehmern statt!!!

Sonstige Hinweise:
Das Kaufen von Unterlagen, Büchern oder Programmen ist nicht erforderlich.
Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Der Lehrgangsträger ist staatlich anerkannt durch das Landratsamt Neu-Ulm (Az.: 45-1351 vom 11.04.2018). Des weiteren ist der Ausbilder vom Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) zur Durchführung von Sachkunde-Kursen mit Prüfungsabnahme nach § 7 WaffG bestellt.

Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein bundesweit behördlich anerkanntes Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme.

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