Nachweis über „ausreichende Fertigkeiten im Schießen“

Haben Sie schon mehrere Male mit erlaubnispflichtigen Kurz- und/oder Langwaffen geschossen?

Dann können Sie sich von der praktischen Prüfung zum Waffensachkunde-Kurs befreien. Wie?

Sie haben zwei Möglichkeiten:


Möglichkeit 1: Das Schießbüchlein
Sie führen ein Schießbüchlein und haben Ihre einzelnen Schießtrainings in diesem Schießnachweis von der anwesenden Aufsicht immer unterschriftlich bestätigen lassen.

Voraussetzung zur Anerkennung im Waffensachkunde-Kurs bei uns sind mindestens fünf (5) einzel bestätigte Eintragungen, die nachweisen, dass Sie mit einer erlaubnispflichtigen Kurz- und/oder Langwaffe geschossen haben.


Möglichkeit 2: Nachweis über ausreichende Fertigkeiten im Schießen
Sie laden das nachfolgend eingestellte Formular herunter, füllen es aus und lassen den Nachweis vom Schützenmeister in Ihren Verein unterschriftlich bestätigen. Der Schützenmeister bestätigt darin, dass Sie ausreichend Kenntnisse im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und/oder Langwaffen gesammelt haben.

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