Der Weg zum eigenen Sportgerät

Zunächst eine begriffliche Bestimmung: Die von uns im Sport genutzten Gewehre oder Pistolen nennen wir „Sportgeräte“. Denn das sind die Gegenstände, mit denen wir gemeinsam im sportlichen fairen Wettkampf antreten und den oder die Besten ermitteln.

Viele Interessierte am sportlichen Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind in einen Verein eingetreten und haben zunächst mal mit dem vereinseigenen Gewehr oder der vereinseigenen Pistole ihre ersten Schritte gemacht.

Jedoch kommt irgendwann auch der Zeitpunkt, da will man nicht mehr mit den Vereinsgewehren oder -pistolen schießen: jedes Mal ist die Visierung oder der Schaft verstellt, andere schießen gerade mit diesem Gewehr/Pistole und ich muss warten bis dieses Gewehr/Pistole frei wird, bei auswärtigen Wettkämpfen muss ich immer nach „meinem Gewehr/Pistole“ fragen usw.

Es kommt der Wunsch nach einem eigenen Gewehr oder der eigenen Pistole.
Dieses eigene Gewehr/Pistole kann so her- und eingerichtet werden, dass dieses Sportgerät nach den eigenen Veranlagungen und Bedürfnissen individuell ausgerüstet und eingeschossen ist. Man glaubt es nicht, was ein eigenes Gewehr/Pistole an erheblichem Aufschwung in der sportlichen Zielsetzung und Leistung mit sich bringt.

Aber der Weg ist lang. Nachfolgend wird das zu durchlaufende Verfahren aufgezeigt, um letztendlich zum Waffenhändler des Vertrauens gehen zu können und man ein eigenes Sportgerät sein eigen nennen kann.


Der Weg zum eigenen Sportgerät

Das sind die allgemeinen Voraussetzungen, damit jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis bekommen kann.
Der erste Schritt: Zunächst muss man in einem Schützenverein Mitglied werden.
2. Schritt: Man muss regelmäßig mit einer solchen Waffe trainieren, dessen Art ich erstehen will. Also entweder mit einer erlaubnispflichtigen Langwaffe (Bsp.: KK-Gewehr) oder erlaubnispflichtigen Kurzwaffe (Bsp.: KK-Pistole).
Ich muss in dieser Trainingszeit einen Waffen-Sachkundekurs belegen und die Prüfung bestehen.
Nach dieser geforderten Trainingszeit (vorher nicht möglich) stelle ich bei meinem Verband den Antrag, dass er mir eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt.
Dazu muss ich ein Formular ausfüllen, das ich vom Internet herunterladen kann.
Dieses Formular muss von meinem Vereinsvorsitzenden bestätigt werden.
Und ich muss als Anlage zu diesem Antrag meine in den letzten 12 Monaten geleisteten Trainingszeiten mitteilen.
Während ich auf die Bedürfnisbescheinigung meines Verbands warte, suche ich mir einen Tresor aus, der zu meiner Wunsch-Waffe passt. Auch hier gibt es bestimmte Vorgaben, die einzuhalten sind.
Habe ich dann alle Bescheinigungen zusammen und den Waffentresor zuhause stehen habe, kann ich die Waffenbesitzkarte (WBK) bei der örtlichen Waffenbehörde beantragen. Die erforderlichen Bescheinigungen lege ich als Anlagen bei.
Die Waffenbehörde prüft meine Angaben und meine Bescheinigungen und holt von verschiedenen anderen Behörden Auskünfte über mich ein.
Stehen keine Gründe entgegen, stellt die Waffenbehörde die WBK aus und schickt sie mir per Post zu. Es ist bereits ein Voreintrag in der WBK. Nun habe ich ein ganzes Jahr Zeit, mir meine Wunsch-Waffe zu kaufen.

Zusammenfassung

Hier ist zusammenfassend noch einmal den Weg dargestellt. Man kann sich denken, dass es dauert, bis man sein eigenes Sportgerät in den Händen halten kann.

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