Nach der Ankündigung der Ampel-Regierung im September hat der Bundestag nun Ende Oktober dem Gesetzesentwurf in Teilen zugestimmt, so dass die geänderten Bestimmungen im Waffen- und Sprengstoffgesetz veröffentlicht werden konnten.

So wurde das neue WaffG und SprengG zum 31.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtsgültig.

Im Wesentlichen handelt es sich um Änderungen bei der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), der persönlichen Eigung (§ 6 WaffG), den Waffenverboten für den Einzelfall (41 WaffG), Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, Waffenverbotszonen, Personenfernverkehr, Kontrollbefugnisse (§§ 42, 42b, 42c WaffG) usw.

In der rechten Spalte meiner Homepage können unter „Gesetzesänderungen der letzten Tage“ die aktuellen Änderungen der vergangenen 100 Tage aufgerufen werden.

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