Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Lehrgangsbedingungen

Lehrgangsbedingungen

  1. Mit Absenden des Anmeldeformulars gehen Sie einen Vertrag ein, somit ist diese Anmeldung verbindlich!
  2. Mit der Bestätigung dieser Anmeldung wird eine Teilnahmegebühr fällig, die sofort zu überweisen ist.
  3. Die Nichtzahlung der Teilnahmegebühr entbindet Sie nicht von einem ordnungsgemäßen Widerruf oder von einem ordentlichen Rücktritt.
  4. In der Teilnahmegebühr ist alles enthalten, was für den Lehrgang und die Prüfung notwendig ist. Sie muss spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn überwiesen sein. Wir sind gesetzlich verpflichtet, 14 Tage vor Lehrgangsbeginn alle Lehrgangsteilnehmer an die örtliche Waffenbehörde zu melden.
  5. Ein Rücktritt oder Widerruf der Anmeldung ist bis 14 Tage vor dem ersten Lehrgangstag ohne Begründung möglich. Er bedarf der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Widerrufes. Rückerstattung siehe unten.
  6. Ein Widerruf oder ein Rücktritt von einem Lehrgang bedarf immer der schriftlichen Bestätigung per Mail.
  7. Die Mindestteilnehmerzahl eines Lehrgangs beträgt 10 Teilnehmer. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ein Lehrgang vom Veranstalter jederzeit abgesagt werden. Bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
  8. Ist ein Lehrgang ausgebucht, wird die Anmeldung auf eine Warteliste gesetzt. Fällt ein bereits angemeldeter Teilnehmer aus, wird der freigewordene Platz vom Erstgenannten aus der Warteliste nachbesetzt.
  9. Erscheint ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang verfällt die Teilnahmegebühr, sie wird nicht zurückbezahlt.
  10. Erscheint ein Teilnehmer unentschuldigt nicht zur Prüfung, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
  11. Ein Teilnehmer muss die gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl (derzeit 22 Stunden a‘ 45 Minuten) vollständig erbracht haben, um zur Prüfung zugelassen werden zu können.
  12. Der Lehrgang schließt mit der schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Prüfung ab. Es fallen keinerlei weitere Kosten an. Getränke, Verpflegung etc. sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.
  13. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 75% der auf einem Prüfungsfragebogen vorgegebenen Fragen richtig beantwortet hat.
  14. Werden weniger als 75%, mindestens aber 60% der vorgegebenen Fragen richtig beantwortet, muss der Teilnehmer in die mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission.
  15. Bei weniger als 60% richtig beantworteter Fragen gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  16. Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen: Dem Lehrgangsleiter und den beiden Prüfern bzw. Ausbildern. Gegebenenfalls wird die Prüfungskommission mit einem Vertreter der örtlichen Waffenbehörde erweitert.
  17. Die Wiederholung einer gescheiterten Prüfung ist möglich, wenn die Prüfungskommission dem zustimmt.
  18. Die Prüfungskommission entscheidet endgültig, ob eine gescheiterte Prüfung wiederholt werden kann. Sie legt den neuen Prüfungstermin in Absprache mit dem Prüfling fest. Eine Gebühr fällt nicht an.
  19. Über die bestandene Prüfung wird jedem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt. Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann auf Antrag des Prüflings auch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. In diesem Fall wird darauf vermerkt, dass die Prüfung nicht bestanden wurde.

Rückerstattung der Teilnahmegebühr

Bei einer Abmeldung des Angemeldeten
bis 15 Tage vor Kursbeginn 100% Rückerstattung
– 14 bis 8 Tage vor Kursbeginn 50 % Rückerstattung
– 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn 20 % Rückerstattung
Bei einer Absage am Tag des Kursbeginns oder Nichterscheinen ist keine Rückerstattung mehr möglich.

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